Krankheit und Pflege

Stand: 26 September 2023

In welchem Land Sie sich krankenversichern müssen, richtet sich danach, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen. In diesem Land müssen nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Außerdem müssen Sie sich grundsätzlich auch in diesem Land krankenversichern.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist das sogenannte Optionsrecht für
Grenzgänger:innen in die Schweiz.

Informationen dazu, welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist, finden Sie oben in der Rubrik Sozialversicherung - Einleitung.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Behandlungsmöglichkeiten für Grenzgänger:innen

Mehr zum Thema Behandlungsmöglichkeiten für die Angehörigen von Grenzgänger:innen

Mehr zum Thema Krankenversicherung und Behandlungsmöglichkeiten für Rentner:innen

Mehr zum Thema Behandlungen im Ausland