In Frankreich gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip, das heißt, der oder die Patient:in zahlt die erbrachte Leistung. Die carte vitale wird in der Arztpraxis eingelesen, die Krankenkasse und die Zusatzversicherung (mutuelle) werden dann automatisch über den Vorgang informiert und erstatten der Patientin oder dem Patienten die Kosten. Von diesem Vorkasse-System kann in bestimmten Situationen abgesehen werden und auch bei der Höhe des zu erstattenden Beitrags kann die persönliche Situation gegebenenfalls bis hin zur vollständigen Erstattung berücksichtigt werden. Den staatlich festgesetzten Teil, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, beispielsweise das sogenannte ticket modérateur, muss die versicherte Person entweder selbst bezahlen, oder hierfür eine Zusatzversicherung abschließen. Die allermeisten Personen in Frankreich verfügen über eine solche Zusatzversicherung, um dieses Risiko abzudecken.
Die Erstattungssätze unterscheiden sich je nach Art der Leistungen. Im régime géneral sind dies in der Regel für ärztliche und zahnärztliche Leistungen 70 %, andere medizinische Leistungen und Untersuchungen 60 % oder 70 %, Krankenhausaufenthalt 80 %, Medikamente werden zu 100 %, 65 %, 30 % oder 15 % (abhängig davon, wie die medizinische Wirksamkeit des Medikamentes bewiesen ist) ersetzt. Auf der Seite des „Service public“ ersehen Sie mit welchem Prozentsatz Ihr Medikament ersetzt werden wird.
Im régime local, welches für Versicherte im Elsass und im Departement Moselle Anwendung findet, liegen die Erstattungssätze teilweise erheblich höher. Eine Erstattung der Kosten zu 100 % kommt gegebenenfalls aus sozialen Gründen und während der Mutterschaft, sowie auch bei langen Krankenhausaufenthalten oder chronischen Erkrankungen in Betracht.