Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Für gesetzlich Versicherte werden die Beiträge zur Pflegeversicherung automatisch von der Krankenkasse erhoben. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern.
Es handelt sich dabei aber nicht um eine Vollversicherung: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt, das heißt, Kosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Eventuell kann der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung daher sinnvoll sein.