In welchem Land Sie sich krankenversichern müssen, richtet sich danach, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen. Detaillierte Informationen dazu, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen, finden Sie unter der Rubrik Sozialversicherung „Einleitung“.
Wenn Sie mehrere Renten beziehen, darunter auch eine Rente Ihres Wohnlandes, unterliegen Sie dem Krankenversicherungsrecht des Wohnlandes. Sie müssen sich dann in Ihrem Wohnland krankenversichern – es gilt das Recht dieses Landes.
Beziehen Sie mehrere Renten, jedoch keine Rente aus dem Wohnland, gilt für Sie das Krankenversicherungsrecht desjenigen Staates, in dem Sie die längeren Versicherungszeiten zurückgelegt haben – es gilt das Recht dieses Landes.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Krankheit/Pflege: Krankenversicherung in Deutschland, Krankenversicherung in Frankreich, Krankenversicherung in der Schweiz. Informieren Sie Sich im Einzelfall unbedingt bei Ihrer Krankenkasse, welches Recht für Sie im Falle eines Umzugs ins Nachbarland gilt.