Beim Thema Steuern bestehen in vielen Bereichen keine EU-Regelungen. Vielmehr gelten hier oftmals bilaterale Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den einzelnen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betreffen zum Beispiel die Einkommenssteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer.
Steuern
Direkte Steuern
Im Oberrheingebiet gelten gleich drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für grenzüberschreitende Sachverhalte,
- die Deutschland und Frankreich betreffen, das Deutsch-Französische DBA;
- die Deutschland und die Schweiz betreffen, das Deutsch-Schweizerische DBA;
- die Frankreich und die Schweiz betreffen, das Französisch-Schweizerische DBA.
- Telearbeit im grenzüberschreitenden Kontext – das Wichtigste in Kürze (de)
- Typ: PDF Größe: 146 KB
- Telearbeit im grenzüberschreitenden Kontext – Leitfaden für Grenzgänger:innen und Arbeitgeber:innen (de)
- Typ: PDF Größe: 894 KB
Indirekte Steuern und Abgaben
Für das grenzüberschreitende Leben sind insbesondere drei indirekte Steuerarten relevant: Die Mehrwertsteuer sowie Zölle und Verbrauchssteuern.