Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen in diesem Zusammenhang.
Für EU/EFTA-Bürger gelten seit dem 1. September 2013 zwei unterschiedliche Verfahren:
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Anerkennungsverfahren bei Niederlassung (gilt auch für Grenzgänger:innen)
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Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende
Das SBFI ist nicht die einzige zuständige Anerkennungsstelle für die Berufsqualifikationen. Je nach Verfahren und Beruf sind in der Schweiz andere Behörden für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. An welche Anerkennungsstelle Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden müssen, hängt von Ihrem Berufsabschluss ab. Detaillierte Auskünfte zum anschließenden Verfahren erhalten Sie direkt von der für Ihren Berufsabschluss zuständigen Anerkennungsstelle.
In einem ersten Schritt geht es darum abzuklären, ob der Beruf, der in der Schweiz ausgeübt werden soll, reglementiert ist. Als reglementiert gelten Berufe, die aufgrund der Rechts- und Verwaltungsvorschriften nur mit einer bestimmten Berufsqualifikation ausgeübt werden dürfen. Im Fall von reglementierten Berufen, ist für die Ausübung des Berufes eine Anerkennung (Gleichwertigkeit) nötig. Bei nicht reglementierten Berufen ist zur Berufsausübung grundsätzlich keine Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises notwendig. In diesen Fällen gewährt das ausländische Diplom direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.