Falls Sie von Deutschland nach Frankreich ziehen oder ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug nach Frankreich importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von einem Monat in Frankreich anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Agence nationale des titres sécurisés (ANTS), https://immatriculation.ants.gouv.fr/. Als Anmeldebescheinigung Ihres Fahrzeuges erhalten Sie anschliessend eine Carte grise.
Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung meines Fahrzeuges in Frankreich vorlegen?
1. Der Antrag auf Zulassung
Das Formular (cerf-Dokument Nr. 13750) ist online auszufüllen.
2. Konformitätsbescheinigung
Erforderlich ist grundsätzlich die EG Konformitätsbescheinigung (Certificate of conformity – COC), welche die technischen Normen des Fahrzeuges bestätigt. Dieses Papier wird von der verkaufenden Person ausgehändigt, ein Duplikat kann (eventuell kostenpflichtig) auch vom Hersteller oder Vertreter des Herstellers in Frankreich angefordert werden.
Wenn nur eine teilweise Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller ausgestellt wurde, kann auch eine Sonderbescheinigung vorgelegt werden (procès-verbal de réception à titre isolé), die von der DREAL (Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement) ausgestellt wird. Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger, oder Motorräder müssen manchmal diesen Weg gehen, um in Frankreich zugelassen zu werden.
3. Der Nachweis über die französische Contrôle technique (Technische Untersuchung des Fahrzeuges) oder die deutsche Bescheinigung zur gültigen Hauptuntersuchung
Für die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen muss ein Nachweis über die gültige französischen Contrôle technique vorgelegt werden oder die deutsche Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung, dieser Nachweis darf jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
4. Der Kaufvertrag oder die Rechnung
Der Kaufvertrag oder die Rechnung müssen auf den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers der Carte grise ausgestellt werden (und nicht auf den Namen eines Auftragnehmers, z.B. Werkstatt). Außerdem müssen sich der Kilometerstand des Fahrzeuges sowie die Fahrgestellnummer aus dem Kaufvertrag oder der Rechnung ergeben.
5. Deutsche Zulassungspapiere
Zur Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs müssen die deutschen Zulassungspapiere oder ein offizielles Schriftstück vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Papiere bei der Abmeldung von den deutschen Behörden einbehalten wurden.
6. Die Bescheinigung des französischen Finanzamts über Mehrwertsteuerbefreiung oder -zahlung (quitus fiscal)
Im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs in Frankreich werden Sie unter anderem nach der Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung oder -zahlung gefragt. Diese bestätigt die Befreiung von der Entrichtung der Mehrwertsteuer in Frankreich bzw. quittiert die Bezahlung der Mehrwertsteuer. Das für Unternehmen zuständige Finanzamt an Ihrem Wohnort stellt diese Bescheinigung aus.
Sie müssen die Mehrwertsteuer binnen zwei Wochen nach dem Kauf in Frankreich entrichten, wenn Sie ein Neufahrzeug erwerben. Aus steuerlicher Sicht wird ein Kraftfahrzeug als Neuwagen betrachtet, wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind oder der Kilometerstand weniger als 6.000 km beträgt. In Deutschland kaufen Sie das Fahrzeug dann steuerfrei, dies ist beim Kauf zu beachten.
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland importieren, sind Sie von der Zahlung der Mehrwertsteuer in Frankreich befreit. Ein Gebrauchtfahrzeug ist aus steuerlicher Sicht ein Fahrzeug, das älter als sechs Monate ist und dessen Kilometerstand mehr als 6.000 km beträgt. In diesem Fall bezahlen Sie die Mehrwertsteuer in Deutschland.
7. Gegebenenfalls Vollmacht und Identitätsnachweis
Falls Sie die Zulassung des Fahrzeugs für eine andere Person beantragen, benötigen Sie eine unterschriebene Vollmacht und einen Identitätsnachweis der bevollmächtigenden Person (bevorzugt: Führerschein).Bei der Zulassung durch einen französischen Händler benötigen Sie einen Identitätsnachweis.
8. Wohnsitznachweis der Antragstellerin oder des Antragsstellers
Als Wohnsitznachweis gelten in Frankreich unter anderem eine Telefon-, Gas-, Wasser- oder Stromrechnung, ein Steuerbescheid oder ein Mietvertrag.
Wie kann ich über die Grenze fahren und die contrôle technique in Frankreich abnehmen lassen, wenn das Auto bereits abgemeldet ist?
Um die technische Untersuchung des Fahrzeuges (contrôle technique) in Frankreich abnehmen zu lassen und über die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland zu fahren, sind gültige Autokennzeichen erforderlich.
Falls das Auto, das Sie in Deutschland kaufen, bereits abgemeldet wurde, ist ein Antrag auf provisorische Kurzzulassung erforderlich.
In Deutschland können Sie bei den Kfz-Stellen die so genannten Ausfuhrkennzeichen erwerben. Diese sind deutsche Kennzeichen, die speziell für den Export vorgesehen sind. Zuständig für die Ausgabe der Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis/Reisepass;
- bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht, gültiger
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person;
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II;
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge (eVB-Nummer);
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung durch den letzten HU-Bericht;
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer).
Achtung: Das Fahrzeug muss zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Der Verbandkasten (mit Warndreieck und Rettungsweste) muss eventuell vorgezeigt werden, sowie die Originalkennzeichen.