In Frankreich gibt es keine rechtliche Grundlage, die die Gleichstellung eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem in Frankreich erworbenen Berufsabschluss regeltoder garantiert. Im Gegenzug kann beim französischen ENIC-NARIC-Zentrum, welches dem Centre international d'études pédagogiques (CIEP) angegliedert ist, ein Vergleichbarkeitsnachweis (Attestation de comparabilité) für einen im Ausland erhaltenen Abschluss, für ein Studium oder eine Ausbildung beantragt werden.
Der Vergleichbarkeitsnachweis ist nützlich um:
- eine Arbeitsstelle zu suchen und einen ausländischen Abschluss gegenüber einem oder einer Arbeitgeber:in geltend zu machen, wenn der erwünschte Beruf nicht reglementiert ist;
- ein Studium in einer französischen Bildungseinrichtung fortzuführen, wenn diese es erfordert;
- sich bei einer französischen Universität oder ähnlichen Einrichtung einzuschreiben, wenn diese einen solchen Nachweis fordert.