Um einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen, ist es notwendig, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Hierzu informieren die vielen verschiedenen Erstanlaufstellen.
In Deutschland können Bund, Länder oder Kammern für die Anerkennung von beruflicher Qualifikation zuständig sein
- Die Länder führen die Anerkennungsverfahren für die in ihrer Zuständigkeit reglementierten Berufe durch (beispielsweise Gesundheitsberufe, Lehramt, Erziehung, Ingenieurswesen, Architektur).
- Die Kultusministerkonferenz ist für die Bewertung von Hochschulabschlüssen zuständig (beispielsweise im Bereich für Physik, Journalismus, Ökonomie).
- Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern vor Ort zuständig. Für IHK-Berufe ist es zentral die IHK-Fosa (Foreign Skills Approval) in Nürnberg zuständig.